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IGP früher IGT

IGP (formerly known as IGT oder Vin des Pays) ist die in den romanischen Ländern seit 2009 gültige Bezeichnung für das, was zuvor als Landwein bezeichnet wurde. Der wiederum ist die zweitunterste Stufe der EU-Qualitätsweinpyramide. Die Abkürzung steht für Indicatione Geografica Protetta (Italien) beziehungsweise Indication Geographique Protégée (Frankreich). Das deutsch-österreichische Pendant dazu ist die g.g.A., die geschützte geografische Angabe.

All diesen Titeln gemein ist die Vorstellung, dass Wesen und Qualität eines regionalen Weines eng an das Was und Wie seiner Entstehung geknüpft ist. Diese Vorstellung umfasst deshalb meist eine Liste von regionaltypischen Rebsorten, sowie der Orte und Gebiete, aus denen der Wein stammen darf, sowie weitere Details zur Vinifizierung. Wie beim „Landwein der Mosel“ beispielsweise einen Maximalwert für den Restzuckergehalt. Die Vorschriften – insbesondere die Rebsortenliste und die zugelassenen Anbauflächen – sind in aller Regel meist deutlich weiter gefasst als bei den qualitativ darüber liegenden Qualitätsweinstufen Q.b.A oder Prädikatswein (D/Ö), AOP (in Frankreich für AOC) oder DOP (In Italien früher DOC und DOCG).