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Kabinett

„Den kann sonst keiner!“, heisst es gern, wenn die Rede vom klassischen Kabinett ist. Und tatsächlich: Diese besondere Kombination aus Leichtigkeit und Tiefe, die einen guten Kabinett aus Deutschland oder Österreich auszeichnet, findet sich sonst fast nirgends auf der Welt. Mineralische Strahlkraft, säuregeprägte Finesse und Eleganz gepaart mit moderatem Alkoholgehalt lautet der Bauplan. Das Ganze mit einem Spektrum von trocken bis deutlich restsüß. Wäre jeder Kabi (wie seine Fans den Kabinett liebevoll nennen) so – die Weinwelt wäre ein einziger Ponyhof!

Sind aber nicht alle. Im Gegenteil: Die Kabinett-Lage ist uneindeutig. Dabei sind die Dinge aus der weinrechtlichen Perspektive eigentlich einfach: Kabinett ist die unterste Stufe für Prädikatsweine in Deutschland. Für diese Kategorie gilt unter anderem: Vinifizierung nur von für das Gebiet zugelassenen Rebsorten, obligatorische amtliche Prüfung, tatsächlicher Alkohol mindestens 7 Vol. % und Chaptalisierung also Aufzuckerung verboten.

Dazu gibt’s ein Mindestmostgewicht. Natürlich nicht nur eines – wo kämen wir denn da hin? Der Wert variiert ja nach Anbaugebiet und Rebsorte von 70° Oechsle für den Elbling an der Mosel bis herauf zu 85° Oechsle für beispielsweise den Spätburgunder in Baden. Alles so klar und einfach geregelt wie im deutschen Steuerrecht.

In Österreich zählt der Kabinett nicht zu den Prädikatsweinen. Hier hat er den Status eines gehobenen Qualititätsweines. Das Mindestmostgewicht beträgt 84° Oechsle, dazu kommt ein Höchstalkoholgehalt von 12,7 Volumenprozent – sonst ist’s kein Kabinett. Dieses Limit gibt’s in Deutschland nicht. Mit dem Vorteil, dass deutsche Winzer zuweilen auch eine ihrer Spätlesen herabgestuft als Kabinett vermarkten können. Und dem Nachteil, dass die dann oft mit der tänzerischen Eleganz einen Kabis oft so viel zu tun haben, wie Headbanging zu Death Metal mit dem Pas de Deux vom Schwanensee. Aber dafür ist wenigstens die Preisliste auf allen Positionen besetzt.

Eindeutig ist dafür immerhin die Herkunft der Bezeichnung. Sie beruht auf einem abgetrennten Bereich des Weinkellers im Kloster Eberbach. Der hieß Cabinet und war für das besonders gute Zeugs reserviert. Vom Rheingau aus hat sich der Begriff dann als Zusatz für qualitativ besonders herausragende Weine verbreitet. Bis 1971 gab es die Spätlese Cabinet oder Auslese Cabinet sogar auf dem Wein-Etikett. Doch seit der Einführung des Prädikatswein-Systems 1971 ist das nicht mehr erlaubt.

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Inhalt 0.75 Liter (23,33 € / 1 Liter)
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