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Großlage

Rein rechtlich betrachtet ist die Großlage nach Anbaubaugebiet und Region die drittgrößte geographische Angabe, um die Herkunft eines deutschen Weines zu beschreiben. Moralisch betrachtet ist sie dagegen eine höchst fragwürdige bis halbseidene Maßnahme, die eine Täuschung der Verbraucher aktiv fördert oder doch wenigstens billigend in Kauf nimmt.

Mit der Flurbereinigung in Deutschland wurden viele kleine (und kleinste) Lagen zu größeren Flächen zusammengefasst. Aus ehemals rund 30.000 Lagen und Kleinstlagen (a.k.a. Gewanne) wurde so – vor allem wegen der verbesserten Möglichkeiten bei der Vermarktung – eine Liste von zurzeit rund 2.600 Einzellagen.

So weit, so verständlich – von ein paar unvermeidlichen Inkonsistenzen bei Teilbereichen einiger Einzellagen abgesehen, jedenfalls. Immer noch verständlich ist auch, dass alles, was nicht wert befunden wurde, als Einzellage erhalten zu bleiben oder in einer solchen aufzugehen, anders zusammengefasst werden musste. In Frankreich stehen an dieser Stelle der Weinhierarchie die Ortsweine/-appellationen. In Deutschland ist es dagegen die Großlage. Deren Problem: Sie gibt sich – ganz nach der Devise pimp my Herkunft – nicht als solche zu erkennen. Denn sie besteht, genau wie die Einzellage, aus dem Ortsnamen und einer weiteren, mehr oder minder phantasievollen Spezifizierung.

Man kann auch sagen, Großlage hochstapelt sich ganz unverblümt und schamlos zur Einzellage hoch. Denn der Forster Mariengarten ist formal nicht vom Forster Pechstein zu unterscheiden. Dabei ist der Pechstein eine weltweit höchst renommiert Einzellage, der Mariengarten dagegen eine blumige Umschreibung für all das, war der Aufnahme als Einzellage in Forst nicht würdig war. So gesehen wäre Forster Resterampe die ehrlichere Bezeichnung. Ein Spiel, das bei allen, die es durchschauen, nicht unbedingt zum Vertrauen in das deutsche Weinrecht – und damit auch in den deutschen Wein insgesamt – beiträgt. Und in letzter Konsequenz auch den Ruf der Einzellagen nachhaltig schädigt.