Weinbauzone
Bananenkrümmung und Kondomlänge – die Regelungswut durch die Europäische Union ist nahezu sprichwörtlich. Ein Wunder, wenn nicht auch die Räumliche Ordnung des Weinbaus innerhalb der EU genauestens bürokratisch geregelt wäre. Natürlich sind die Flächen, wo innerhalb Europas auf welche Art und Weise Wein produziert werden darf, genauestens definiert – und zwar in Form der Weinbauzonen.
Insgesamt sieben verschiedene gibt es davon. Unterschieden sind sie nach klimatischen Kriterien – und zwar in die drei Hauptzonen A bis C. Wobei die heißeste Zone noch einmal in Sub- und Sub-Subzonen unterteilt ist. Es existieren also die Zonen CIa und CIb, CII sowie CIIIa und CIIIb. Übersichtlich geht zwar anders, aber wir sind hier schließlich in der EU. Es gibt zwar Bestrebungen, die Unterteilung auf 3 Zonen zu verallgemeinern – aber die Brüsseler Bürokratie ist weder für die Geschwindigkeit noch für die Einfachheit ihrer Lösungen bekannt.
Die Zone A umfasst die kühlsten Bereiche. Zu ihr gehören – mit Ausnahme des Anbaugebiets Baden – alle deutschen Anbaugebiete, dazu die BeNeLux-Staaten, aber auch der in den letzten Jahren entstandene nördlich von diesen Gebieten betriebene Weinbau in Skandinavien. Die Zone B umfasst das deutsche Baden, alle Weinbaugebiete Österreichs und die französischen Regionen Elsass, Lothringen, Champagne, Jura, Savoyen sowie das Loire-Tal. Auch die meisten der Ost- und Südosteuropäischen Weinbaustaaten fallen in die Zone B. Die fünf Unterbereiche der Zone C versammeln dann die restlichen Gebiete Frankreichs sowie südlicher gelegenen EU-Weinbaunationen wie beispielsweise Italien, Spanien, Portugal oder Griechenland.
In den Zonen gelten jeweils unterschiedliche Anforderungen an Mostgewichte, die Möglichkeit zur Anreicherung aber auch zur Auf- oder Entsäuerung der Weine. Angesichts der zum Teil dramatischen klimatischen Veränderungen der letzten Jahre (a.k.a. Klimawandel) scheint absehbar, dass in näherer Zukunft die Einteilung beziehungsweise die konkreten Regelungen der einzelnen Bereiche angepasst werden müssen.