Parzellen
Rechtlich nennt man den räumlich genau definierten Teil einer größeren Fläche ein Flurstück. In Weinberg oder Weinlage heißt das genau wie bei den Kleingärtnern: nämlich Parzelle (oder manchmal auch Gewann).
Viele Parzellen sind Ausdruck des Versuchs, geologische oder anderweitig ähnliche Flächen zusammenzufassen oder unterschiedliche voneinander zu trennen. Besonders steile Bereiche in Hängen beispielsweise, tiefer gelegene von höheren, solche mit anderen geologischen Strukturen, solche mit unterschiedlichen Rebsorten oder Reben unterschiedlichen Alters.
Ein weiterer Grund, besonderen Parzelle zu unterscheiden, sind Bereiche, die qualitativ bessere Trauben liefern als die sie umgebenden Flächen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Abtserde innerhalb des Westhofener Brunnenhäuschens. Hier produziert Klaus-Peter Keller seinen gleichnamigen Kultwein. Die Abtserde war einmal eine eigenständige Lage, wie viele andere alte Gewanne auch. Erst seit 2014 dürfen sie wieder auf dem Etikett erwähnt werden – und auch das nur, nachdem sie auf Antrag in der Weinbergsrolle verzeichnet wurden.
Der zweite wichtige Grund für die Entstehung von Parzellen ist die Erbteilung. Hierfür ist das Burgund (a.k.a. —> Bourgogne) das beste Beispiel. Die Weinbergsflächen sind hier oft in kleinste Teile parzelliert. Sei es als klassifizierte Einzellage wie beim nur 0,85 Hektar großen Grand Cru La Romannée oder als Teilstücke einer größeren Lage, wie beim Chambertin, wo sich mehr als zwanzig Winzer gerade einmal etwas mehr als dreizehn Hektar teilen.